FFZ steht für Flurförderzeuge. Flurförderzeug ist ein Sammelbegriff für viele Maschinen, die im Werksverkehr mit Rädern auf der Erde fahren und frei lenkbar durch den Fahrer sind.

Flurförderzeuge sind z.B. Handhubwagen, Elektrohubwagen, Deichselstapler, Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Elektrokarren, Schlepper und mehr.

Ein Staplerschein ist also auch ein FFZ-Schein.

Für welche Gerätearten dieser Gültig ist, hängt von der absolvierten Schulung ab. Eine Ausbildung für Mitgänger- oder Mitläufer-FFZ ist nicht unbedingt von zertifizierten Ausbildern durchzuführen. Hier würde eine betriebsinterne Schulung ausreichen.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

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