Es gibt seitens der Berufsgenossenschaften keine "kleinen" und "großen" Staplerscheine.
Die vorgeschriebene Schulung nach DGUV G308-001 sieht eine Grundausbildung "Stufe 1" für allgemeine Flurförderzeuge und eine Erweiterung für spezielle Flurförderzeuge "Stufe 2" vor.

Allgemeine Flurförderzeuge sind z.B. Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Elektro-Plattformwagen, Deichselgeführte "Ameisen", Schnellläufer und viele mehr.

Spezielle Flurförderzeuge sind z.B. geländefähige Gabelstapler mit veränderbarer Reichweite, auch Teleskopstapler genannt (für diese gibt es seit 2016 den DGUV G308-009)

In jedem Fall ist erst die Schulung der Stufe 1 erforderlich. Danach kann eine Erweiterung für spezielle FFZ erfolgen.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

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